AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Zurkraft Studios / OfficeHub & Eventlocation
1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Zurkraft GmbH (ZK), Fichtestraße 1-4 Crimmitschau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (AG).
(2) Der AG ist Nutzer der Leistungen. ZK überlässt dem AG Räume und Leistungen im Rahmen innovativer Nutzungsmodelle. Eine mietrechtliche Überlassung wird – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich nicht begründet.
(3) Verbraucher und Unternehmer bestimmen sich nach §§ 13, 14 BGB.
(4) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von ZK.
2 Leistungsgegenstand
(1) ZK erbringt Leistungen im Bereich CoWorking, Office, Eventmanagement, Raumkonzepte, Galerie sowie eCommerce im Rahmen innovativer Nutzungsmodelle und Nutzungsüberlassungen.
(2) Darüber hinaus bietet ZK Dienstleistungen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Teams und Unternehmen an, insbesondere Workshops, KI-Coachings sowie KI-Workflow-Engineering.
(3) Workshops und KI-Coachings können über das jeweils aktuelle Kursangebot online auf www.zurkraft-studios.com gebucht werden.
(4) Im Bereich KI-Workflow-Engineering bietet ZK insbesondere Beratungsleistungen, Analyse von Arbeitsprozessen sowie Unterstützung bei der Beantragung und Umsetzung von Förderprogrammen an.
(5) ZK übernimmt keine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln durch Förderinstitute, insbesondere nicht durch BAFA, SAB oder vergleichbare Einrichtungen. Entscheidungen über Förderanträge liegen ausschließlich bei den jeweiligen Förderstellen.
3 Vertragsschluss
(1) Angebote von ZK sind freibleibend. ZK unterbreitet dem AG auf Anfrage ein Angebot in Textform. Dieses Angebot kann der AG innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang annehmen. Sofern ZK eine Anfrage des AG nicht innerhalb von 10 Werktagen ablehnt, gilt die Anfrage des AG als angenommen. Digitale Unterschriften stehen der Schriftform gleich, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Mit der Annahme des Angebots oder mit Zugang der Annahmeerklärung von ZK kommt der Vertrag zustande.
4 Kaufpreiszahlung und Verzug
(1) Die vom AG unterzeichnete Bestellung oder das von ihm angenommene Angebot ist verbindlich. Maßgeblich sind die Preise gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne Abzug sofort fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug wird der AG in Textform informiert.
(3) Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, ist ZK berechtigt, die Nutzung der überlassenen Räume und Leistungen zu untersagen sowie physische und digitale Zugänge vorübergehend zu sperren, bis sämtliche fälligen Forderungen vollständig ausgeglichen sind.
(4) ZK ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Zurückbehaltungsrecht an eingebrachten Gegenständen des AG auszuüben.
5 Nutzung und Hausrecht
(1) ZK behält sich das uneingeschränkte Hausrecht vor.
(2) ZK ist berechtigt, die überlassenen Räume nach vorheriger Ankündigung zu betreten, soweit dies zur Wartung, Instandhaltung, Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs erforderlich ist.
(3) Im Zusammenhang mit Absatz 2 ist ZK ein dauerhafter Zugang zu den überlassenen Flächen zu gewähren. Der AG kann nur durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung verlangen, dass das Betreten im Rahmen einer gemeinsamen Begehung erfolgt. Eine solche gemeinsame Begehung hat spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Ankündigung von ZK stattzufinden.
6 Nutzungsvorschriften
(1) Verboten ist insbesondere die Lagerung gesetzlich verbotener Substanzen sowie von Batterien, Akkus und Gefahrgütern, die einen Anteil von mehr als 5 % des Raumvolumens überschreiten.
(2) Ebenfalls verboten sind die Lagerung, das Bereithalten oder die Nutzung von Waffen, Munition, Säuren, ätzenden Stoffen sowie ähnlichen explosiven oder gefährlichen Stoffen.
(3) Das Rauchen ist auf sämtlichen Nutzflächen untersagt. Bei einem nachgewiesenen Verstoß ist ZK berechtigt, eine Vertragsstrafe und Reinigungspauschale in Höhe von 500,00 € zu erheben.
7 Übergabe und Rückgabe von Eventräumen
(1) Eine Anzahlung in Höhe von 35 % des vereinbarten Gesamtpreises wird sofort nach Auftragsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Vorbereitung von Events, insbesondere Planung, Organisation, sonstige Serviceleistungen sowie Auf- und Abbau, kann individuell vereinbart werden. Soweit keine Individualvereinbarung getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Onlineangebote auf www.zurkraft-studios.com.
(3) Die Übergabe der Eventräume erfolgt persönlich, um die ordnungsgemäße Handhabung von Heizung, Bar, Licht und Lastenaufzug sicherzustellen. Die Übergabe wird durch ein Protokoll dokumentiert. Mit Unterzeichnung des Protokolls übernimmt der AG die Verantwortung für die sachgerechte und ordnungsgemäße Handhabung der darin genannten Einrichtungen und Komponenten.
(4) Werden Warenbestände, insbesondere Getränke und/oder Snacks, an den AG übergeben, sind Art und Menge dieser Bestände im Übergabeprotokoll festzuhalten. Übernommene Getränke sind vor dem Event gemäß dem angebotenen Preis auf Kommissionsbasis zu bezahlen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Eventfläche können überschüssige, ungeöffnete Getränke zurückgegeben werden. Die Rückvergütung erfolgt nach Wahl von ZK im Wege der Gutschrift oder per Banküberweisung.
(5) Die Rückgabe der Eventräume hat besenrein und im Ursprungszustand zu erfolgen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
8 Meetingräume
(1) Die Rückgabe der Meetingräume hat im Ursprungszustand zu erfolgen. Dies bedeutet insbesondere, dass Verunreinigungen zu beseitigen und benutztes Geschirr in die Spülmaschinen einzuräumen sind, sofern kein Meetingservice gebucht wurde.
(2) Für die Vorbereitung und Nachbereitung kann gegen Aufpreis ein Meetingservice gebucht werden. Der Meetingservice ist grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung zu buchen. Eine nachträgliche Buchung kann zu Mehrkosten führen, wenn hierdurch geplante Abläufe gestört oder Folgebuchungen nachteilig beeinflusst werden.
9 Onboarding
Das Onboarding bei Mitgliedschaften sowie bei Office- oder Space-Buchungen erfolgt persönlich vor Ort oder online.
10 Eventbedingungen
(1) Es dürfen ausschließlich die gebuchten Räume genutzt werden.
(2) Das Erkunden des Geländes nach Sonnenuntergang ist wegen der Unfallgefahr und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzern zu unterlassen.
11 Lastenaufzug
(1) Der Lastenaufzug ist kein Personenaufzug und darf ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen verwendet werden.
(2) Der Aufzug verfügt über keine Bewegungssensoren. Die zu transportierende Ware ist hinter der gelben Linie zu positionieren und so zu sichern, dass ein Verrutschen, Abrollen oder Umfallen ausgeschlossen ist.
(3) Die Hinweise zur sachgemäßen Bedienung werden bei Übergabe mündlich erläutert und sind zusätzlich im Aufzug sowie im Online-Helpdesk dokumentiert. Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der AG für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Folgekosten.
12 Versicherung und Haftung
(1) Der AG bestätigt das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
(2) Versicherungsschutz durch ZK besteht nur für zuvor angemeldete und bestätigte Güter.
(3) ZK haftet nicht für Kunstwerke oder übergebene Gegenstände.
13 eCommerce und Galerie
(1) Es werden im Auftrag Angebote online erstellt und angeboten, um diese an Endkunden zu vermarkten. keine Verkaufsgarantien zugesichert.
(2) Die Verkaufsprovision beträgt 20 % des Nettoverkaufspreises oder mindestens pauschal 120,00 € wenn 20% den Wert 120€ unterschreiten sollten. Die Provision wird für die sachgemäße Fotografie des Kunstwerkes sowie die Erstellung des Angebots auf der Web-Plattform erhoben.
(3) Kunstwerke stehen nach dem Verkauf grundsätzlich zur Abholung bereit. Der Versand wird wegen des jeweiligen Wertes des Kunstwerkes stets individuell veranlasst. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, entscheidet der AG über die Versandart, die Höhe des Versicherungsschutzes sowie die damit verbundenen Gebühren und trägt die hieraus entstehenden Kosten.
(4) Der Verkaufspreis wird in voller Höhe von ZK vereinnahmt und nach den jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer, abgerechnet. Die Auszahlung an den Künstler oder sonstigen Berechtigten erfolgt nach ordnungsgemäßer Übergabe an den Käufer im Wege der Gutschrift.
14 Datenschutz und Videoüberwachung
(1) ZK verarbeitet personenbezogene Daten des AG und sonstiger betroffener Personen ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und, soweit einschlägig, dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
(2) Der Eingangsbereich und der Barbereich können zum Schutz von Personen, zur Wahrung des Hausrechts, zur Prävention und Aufklärung von Vandalismus, Diebstahl und sonstigen Pflichtverletzungen sowie zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs videoüberwacht werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Videoüberwachung von Bereichen, die einem besonderen Vertraulichkeitsschutz oder einer erhöhten Privatsphäre unterliegen, findet nicht statt. Die Videoüberwachung wird durch geeignete Hinweise kenntlich gemacht.
(3) Bildaufzeichnungen werden nur gespeichert, soweit und solange dies zur Erreichung der in Absatz 2 genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sofern die Aufzeichnungen nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Aufklärung konkreter Vorfälle benötigt werden, werden sie in angemessenen, kurzen Intervallen gelöscht.
(4) ZK setzt auf der Onlineplattform Analysetools, insbesondere Google Analytics, nur ein, soweit der jeweilige Nutzer hierin zuvor wirksam eingewilligt hat. Die Einwilligung wird über ein Consent-Management-Tool eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder angepasst werden. Soweit technisch erforderliche Verarbeitungen vorliegen, bleiben diese unberührt.
(5) Die Nutzung von Google Analytics erfolgt ausschließlich im Rahmen der von ZK implementierten datenschutzrechtlichen und technischen Schutzmaßnahmen. Hierzu gehören insbesondere die Konfiguration datenschutzfreundlicher Einstellungen, der Abschluss erforderlicher Verträge zur Auftragsverarbeitung sowie die Bereitstellung transparenter Informationen in der Datenschutzerklärung.
(6) Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per E-Mail oder über soziale Netzwerke, insbesondere Instagram, Facebook oder LinkedIn, erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit, insbesondere auf Grundlage einer Einwilligung, eines bestehenden Kundenverhältnisses oder eines sonstigen gesetzlichen Erlaubnistatbestands.
(7) Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie den Rechten betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von ZK. Diese ist in ihrer jeweils geltenden Fassung auf der Onlineplattform abrufbar.
15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.