AGB

1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Zurkraft GmbH i.G.= ZK, Scharnhorststr. 24, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer: Tadeusz Pauer, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 198395 B, UmSt-ID: DE319992508 (im Folgenden „Zurkraft“ oder “ZK”) und dem Auftraggeber = AG.

(2) Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unter einem „Unternehmer“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2 Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Beratungsleistungen, CoWorking-, Projektflächenvermietung und Softwaredienstleistungen. Die auf der Website, in den Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen bzw. mit einem sonstigen Angebot gemachten produkt- und dienstleistungsbeschreibenden Angaben sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Informationen zur Kundendatenverarbeitung und Bonitätsprüfung, finden Sie auf unserer Website www.zurkraft.de unter dem Punkt DSGVO. Die Beantragung von Fördergeldern kann durch ZK übernommen werden, jedoch übernimmt ZK für die Bewilligung von Fördermitteln keine Garantie bzw. Haftung.

(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 10 Wochentagen annehmen können. Eine Anfrage des AG gilt als verbindlich, wenn ZK nicht innerhalb von 10 Wochentagen widerspricht.

Des Weiteren ist ein Angebot verbindlich, wenn dieses mit Unterschrift in digitaler Form eingeht.

(3) Die vom AG unterzeichnete Bestellung bzw. Angebot ist bindend. Maßgeblich sind unsere Preise, wie sie in einem verbindlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung angegeben sind. Unsere Preise verstehen sich ohne Warenzukauf, Schulungen oder sonstigen Nebenleistungen, wenn nicht anders festgelegt. Zahlungen sind sofort nach Leistungserbringung per PayPal oder Banküberweisung fällig. Bei Serviceleistungen wie Stellung von Serverkapazitäten, Hosting, operativer Service und die Bereitstellung von Servicesoftware über Dritte, ist die Zahlung vorab zu leisten. Es steht ZK frei die Abrechnungsmodalitäten bzgl. der Abrechnungszyklen anzupassen. Eine Anpassung erfordert eine Akündigung per Schriftform (E-Mail) beim AG. ZK ist ebenfalls jeder Zeit dazu berechtigt Preise bzgl. operativer Serviceleistungen wie Hosting, Serverkapazitäten und Servicesoftware marktüblich anzupassen. Nach vorheriger Prüfung und schriftlicher Genehmigung unsererseits, ist die Zahlung innerhalb von 7 Wochentagen nach Ausstellung der Rechnung ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen (falls nicht anders vereinbart). Die Annahme von Schecks erfolgt nicht. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. Des Weiteren obliegt der ZK eine Meilensteinabrechnung in Rechnung zu stellen. Der AG hat diese ebenfalls innerhalb von 7 Wochentagen zu begleichen (falls nicht anders vereinbart). Bei Zahlungsverzug führt dies zu einem Zurückbehaltungsrecht.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(5) Alle Fristen sind für beide Parteien bindend. Bei einer Fristüberschreitung bei einer der beiden Parteien, haftet die jeweils andere mit Schadensersatz wenn trotz einer Mahnung weiterer Verzug eintritt. Das Recht zur Fristlosen Kündigung wird dadurch nicht berührt.

(6) Der Erfüllungsort, Gerichtsstand Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. § 2 Zustandekommen des Vertrages.

(7) Die verbindliche Buchung von CoWorking Leistungen kann über unser Kontaktformular oder E-Mail, unter Angabe der im Prospekt bzw. auf der Website angegebenen ID’s (SKUs/Artikelnummer) angefragt und damit auch direkt gebucht werden. Der Unternehmer oder Verbraucher ist für den Innenausbau von angemieteten Flächen selbst verantwortlich, solange nichts anderes vereinbart wurde. Andernfalls gelten natürlich individuell geschlossene Verträge, welche per digitaler Unterschrift und Zustellung per E-Mail gültig sind.

3 Kaufpreiszahlung und Verzug des AG

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer.

(2) Für die Zahlung der angebotenen Dienstleistungen unter www.zurkraft.de, bietet ZK grundsätzlich die Zahlarten Vorkasse-Überweisung, PayPal Überweisung auf Rechnung an. Die ZK behält sich das Recht vor, im Einzelfall Bezahlverfahren auszuschließen, beispielsweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur Vorkasse.

(3) Zur Zahlung der Dienstleistung per Vorkasse, d.h. durch Überweisung des Gesamtbetrages (errechnet aus dem angegebenen Angebotspreis) erhält der AG mit dem unterzeichneten Angebot die Kontodaten der ZK sowie einen Verwendungszweck. Der Käufer ist verpflichtet, soweit keine Anzahlungsregelung vereinbart wurde, den Gesamtbetrag unverzüglich nach Vertragsschluss unter Angabe des Verwendungszweckes zu überweisen.

(4) Die Zahlung an ZK durch eine Gutschrift auf dem PayPal-Konto von PH erfolgt erfüllungshalber gemäß § 364 II BGB (Anbieter ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxemburg). Die Vertragsbeziehungen zwischen PayPal und seinen Kunden richten sich ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen von PayPal.

(5) Der Kaufpreis ist während des Zahlungsverzugs des AG zu verzinsen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte, bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Vertragsverlängerung

(1) Bei Vertragsvarianten mit unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 14 Tage. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Der Vertrag kann per E-Mail an info@zurkraft.de gekündigt werden muss jedoch innerhalb von 10 Wochentagen postalisch bei ZK eingegangen sein. Alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen, sind vom AG im vollen Umfang zu erstatten.

(2) Bei Vertragsvarianten mit bestimmter Laufzeit (zwei, sechs und zwölf Monate) endet das Vertragsverhältnis nach Angabe der vorher vereinbarten Laufzeit. Das Verhältnis verlängert sich nicht automatisch. Bei Wunsch einer Verlängerung muss eine neue Bestellung bzw. Angebotsunterzeichnung aufgegeben werden.

5 Lieferung/Versand

(1) Die Lieferung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware an die vom AG elektronisch mitgeteilte Adresse oder durch eine Leistungspräsentation inkl. Übertragung aller Rechte und Zugänge, allerdings nicht vor Zahlung der gesamten Auftragssumme.

(2) Die Kosten für die vom AG gewählte Versandart werden von ZK getragen und nicht berechnet. Bei einem Versand ins Ausland können jedoch Versandkosten, Zölle und ähnliche Gebühren anfallen.

6 Lieferfrist

(1) Die Lieferung bei Sendungsgütern innerhalb von Deutschland erfolgt in ca. 1 - 4 Wochentagen am Tag nach Zahlungsanweisung.

(2) Sofern der AG ein Unternehmer ist und mit ihm keine gesonderte verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt die vereinbarte Lieferfrist ebenfalls erst nach Zahlungseingang.

(3) Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren.

(4) Sofern ZK aufgrund eines Umstandes, den ZK zu vertreten hat, daran gehindert wird, die bestellte Ware zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet ZK gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Gerät ZK gegenüber Unternehmern in Lieferverzug, findet § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Haftung für Verzugsschäden entsprechende Anwendung. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Unternehmer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3% des einfachen Bestellwerts bzw. Dienstleistungswertes, pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch nicht mehr als 10% des einfachen Bestellwertes bzw. Dienstleistungswertes geltend machen. ZK bleibt es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7 Gefahrübergang/Annahme/Besondere Regelungen

(1) Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung der bestellten Ware (keine Softwareleistungen) auf den AG über, sobald die bestellte Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zwecks Versendung das Lager von ZK verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, trägt der AG ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch die Lagerung der Ware entstehenden Kosten werden dem AG in Rechnung gestellt.

(2) Der AG ist zur Annahme des Produkts verpflichtet. Kommt der AG in Annahmeverzug,

so ist ZK berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

(3) Bei Übergabe von vermieteten Projektflächen behält sich ZK vor eine angemessene Kaution einzubehalten und diese nur zurückzuerstatten, wenn die Rückgabe der Mietfläche wie übergeben erfolgt ist. Bzgl. der Übergabe stellt ZK eine Checkliste zur Verfügung. Für Entstandene Sachschäden haftet der Mieter vollumfänglich selbst.

8 Mängelgewährleistung

(1) ZK gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht.

(2) Sofern es sich bei einem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, kann dieser Ansprüche aus der Gewährleistung nur geltend machen, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.

(3) Die Haftungsdauer von Gewährleistungsansprüchen beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr. Bei Unternehmern findet § 212 BGB keine Anwendung.

9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die ZK behält sich das Eigentumsvorbehaltungsrecht vor bis die Gesamtzahlung zum vom akzeptierten Angebot vorliegt. Mit dem Eingang der Zahlung werden die Nutzungsrechte an den AG übertragen. Die Eigentumsrechte für Softwareleistungen bleiben immer bei der ZK bestehen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

(2) ZK verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des AG freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent übersteigt.

10 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem AG nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von ZK nicht bestritten oder anerkannt wird.

11 Kennzeichnungspflichten

(1) Soweit der AG die Produkte von ZK verkaufen möchte, muss eine Genehmigung bei ZK für den Verkauf an Dritte eingeholt werden. Geschieht dies nicht und ZK wird in diesem Fall übergangen, ist eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Auftragsvolumens an die ZK zu entrichten.

(2) Soweit keine schriftliche Vereinbarung bzgl. einer Referenzerlaubnis getroffen wurde, besteht für ZK eine obligatorische Erlaubnis alle bekannten Online- und Printmedien zu verwenden.

12 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

(2) Sofern der AG ein Unternehmer und Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ZK und dem AG in Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird.